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DruckmesseinrichtungSicherheits-Manometer, das den jeweils herrschenden Betriebsüberdruck anzeigt; jeder Flüssiggasbehälter muss damit ausgerüstet sein; der zulässige Betriebsüberdruck muss augenfällig, z.B. durch eine rote Strichmarke auf der Skala, gekennzeichnet sein; die Druckmesseinrichtung ist gut sichtbar am Flüssiggasbehälter anzubringen; die Nachprüfung des Manometers muss während des Betriebes möglich sein. |
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