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Druckgemessener statischer Überdruck von gasförmigen und flüssigen Stoffen in Druckbehältern oder Rohrleitungen gegenüber der Atmosphäre, wird in Millibar (mbar) oder bar angegeben; der Druck im Flüssiggasbehälter hängt nur von der Zusammensetzung des Flüssiggases und dessen Temperatur ab, nicht vom Füllungsgrad. Anschlussdruck: ist der Fließdruck am Gasanschluss eines Gerätes; der Nenn-Anschlussdruck in Haushaltsanlagen beträgt 50 mbar; im Außland meist 30 mbar. Ansprechdruck (ps): wird als Überdruck in bar oder mbar angegeben; ist der Druck, bei dem entsprechend einer Einstellung beispielsweise das Sicherheitsabsperrventil (SAV) schließt bzw. das Sicherheitsventil (SV) oder das Sicherheitsabblaseventil (SBV) zu öffnen beginnt; Betriebsüberdruck (p): Druck, der beim Betrieb einer Flüssiggasanlage oder einzelner Teilabschnitte einer Flüssiggasanlage herrscht bzw. entstehen kann; wird als Überdruck in bar oder mbar angegeben; Betriebsüberdruck, zulässiger (pz): aus Gründen der Sicherheit festgelegter Höchstwert des Betriebsüberdruckes; wird in bar oder mbar angegeben; Einstelldruck Sicherheitsventil: ist der statische Betriebs-überdruck auf der Eintrittsseite, auf den ein Sicherheitsventil zum Öffnen eingestellt ist; Fließdruck: der gemessene (statische) Druck des strömenden bzw. fließenden Gases; Nenndruck (PN): bezeichnet eine ausgewählte Druck-Temperatur-Abhängigkeit; wird zur Normung von Bauteilen herangezogen und ohne Einheit angegeben; Prüfdruck (pp): Die Druckprüfung der Rohrleitungen wird mit Luft oder Stickstoff vorgenommen. Der Prüfdruck ist hier gleich dem 1,1-fachen des zulässigen Betriebsüberdruckes; wird als Überdruck in bar oder mbar angegeben; die Druckprüfung des Flüssiggasbehälters wird mit Wasser durchgeführt; der Prüfdruck ist gleich dem 1,3-fachen des zulässigen Betriebsüberdruckes; Ruhedruck: Druck des nichtströmenden Gases. |
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