Butangas

das BImSchG ist am 01.04.1974 in Kraft getreten; das 7. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes, Novelle des 22. BImSchG, ist seit dem 18. September 2002 gültig. Die neuen Immissionsschutzwerte betreffen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Blei sowie Feinstaub, Benzol und Kohlenmonoxid. Die Grenzwerte dürfen spätestens ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr überschritten werden.

siehe Immission, siehe Emission.

siehe Brennwert.

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